Experten-Tipp
Keine Vermieterpflicht zum Ausfüllen einer sog. Mietbescheinigung gegenüber Sozialbehörde
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 262 von 404
Tipp für Mitglieder
Wird einem Vermieter eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen vorgelegt, so wird diesem bekannt, dass der betroffene Mieter eine Sozialleistung beantragt hat oder erhält.
Aus diesem Grund ist auch keine gesetzliche Auskunfts- oder Mitwirkungs...
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