Experten-Tipp

Keine Vermieterpflicht zum Ausfüllen einer sog. Mietbescheinigung gegenüber Sozialbehörde

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 258 von 400
Tipp für Mitglieder
Wird einem Vermieter eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen vorgelegt, so wird diesem bekannt, dass der betroffene Mieter eine Sozialleistung beantragt hat oder erhält. Aus diesem Grund ist auch keine gesetzliche Auskunfts- oder Mitwirkungs...
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