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Tipp 58 von 382
Tipp für Mitglieder
Die Bundesnetzagentur kann gegen als Alltagsgegenstände getarnte WLAN-Kameras vorgehen. Diese sind einfach im Internet zu bestellen (etwa als Rauchmelder), in Deutschland aber verboten. Grundlage ist § 90 des Telekommunikationsgesetzes, der di...
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