Experten-Tipp
Kündigung durch den Vermieter: Hinweis auf Widerspruchsrecht bei ordentlicher Kündigung
Allgemein
Tipp 73 von 352
Tipp für Mitglieder
Nach der gesetzlichen Regelung in § 568 BGB soll der Vermieter den Mieter "rechtzeitig" auf sein Recht zum Widerspruch hinweisen. Es ist daher nicht erforderlich, dass dieser Hinweis bereits in dem Kündigungsschreiben enthalten sein muss. Ausreich...
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