Experten-Tipp

Eigenbedarfskündigung: Begründungserfordernis

Allgemein
Tipp 9 von 384
Tipp
Es genügt nicht, wenn wegen „Eigenbedarf“ gekündigt wird. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben darlegen, warum die Wohnung benötigt wird, der Eigenbedarf muss also begründet werden.

Wir empfehlen, die Begründung möglichst umfassend vorzunehmen, da bei einer späteren Prüfung der Kündigung durch ein Gericht nur die im Kündigungsschreiben genannten Gründe herangezogen werden können. Das sogenannte Nachschieben von Gründen ist nicht zulässig.
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