Experten-Tipp
Mangel: Beginn der Minderungsbefugnis des Mieters
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 284 von 352
Tipp für Mitglieder
Die Minderungsbefugnis des Mieters beginnt mit dem Auftreten des Mangels, da die Minderung kraft Gesetzes eintritt, ohne dass sich der Mieter gesondert darauf berufen muss. Der Bundesgerichtshof führt dazu etwa in seiner Entscheidung vom 27.02.199...
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