Experten-Tipp

Kündigung: Ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug

Ende Mietverhältnis
Tipp 381 von 384
Tipp für Mitglieder
Für eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist des § 573c Abs. 1 BGB wegen Zahlungsverzug ist eine nicht unerhebliche, schuldhafte Vertragspflichtverletzung des Mieters erforderlich (§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 BGB). Diese Vertragspfl...
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