Experten-Tipp
Kündigung: Ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug
Ende Mietverhältnis
Tipp 350 von 352
Tipp für Mitglieder
Für eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist des § 573c Abs. 1 BGB wegen Zahlungsverzug ist eine nicht unerhebliche, schuldhafte Vertragspflichtverletzung des Mieters erforderlich (§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 BGB).
Diese Vertragspfl...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.