Beginn Mietverhältnis
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Tipp
Eine sog. Bruttowarmmiete (auch Inklusivmiete) genannt, meint das gesamte Mietentgelt in einer Summe. Sie besteht also aus dem Nettomietanteil, den Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung und den Heizkosten nach Heizkostenverordnung. 

Hinsichtlich der Heizkosten ist eine Bruttomiete nur in Ausnahmefällen zulässig (Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt und unter den Voraussetzungen des § 11 HeizKV). 

Das Risiko der Erhöhung von Betriebskosten kann dabei nicht vom Vermieter an den Mieter weitergegeben werden!
  • Bruttowarmmiete
  • Bruttomiete
  • Gesamtmiete
  • Inklusivmiete

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