Experten-Tipp
Mieterhöhung vor Grundbucheintragung
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 38 von 399
Tipp
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2014, Az. VIII ZR 203/13 (Volltext hier) kann der Käufer einer vermieteten Wohnung vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gem. § 558a BGB zu stellen.
Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.
Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.
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