Laufendes Mietverhältnis
Tipp 283 von 404
Tipp für Mitglieder
Für die Beseitigung der Schäden durch einen Wassereintritt in der Mietsache haftet der Verursacher.
Wenn dafür nur der Mieter in Betracht kommt, haftet er oder - sofern vorhanden - seine Haftpflichtversicherung für die Schäden...
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