Experten-Tipp
Mieterhöhung: Mietspiegel einer Nachbargemeinde verwenden
Allgemein
Tipp 45 von 352
Tipp für Mitglieder
§ 558a Abs. 4 S. 2 BGB gestattet die Verwendung von Mietspiegeln aus vergleichbaren Gemeinden zur Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung in der eigenen Gemeinde kein Mietspiegel existiert de...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.