Experten-Tipp

Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs

Allgemein
Tipp 102 von 384
Tipp für Mitglieder
Die Überwachung des Hauseingangsbereichs etwa zur Verhinderung oder Aufklärung von Verschmutzungen oder Beschädigungen liegt im berechtigten Interesse des Vermieters. Die konkrete Zulässigkeit nach der DSGVO ist aber in jedem Einzelfall gesondert...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Videoüberwachung
  • Hauseingang
  • DSGVO

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend