Experten-Tipp

Mieterhöhung: Begründung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Allgemein
Tipp 138 von 384
Tipp für Mitglieder
Nach der gesetzlichen Regelung in § 558c oder 558d BGB kann als eine Begründungsmöglichkeit als Mietspiegel nur eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete gelten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mi...
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