Experten-Tipp
Mängelanzeige durch den Mieter und Duldungspflicht bei Instandsetzung
Allgemein
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Tipp für Mitglieder
§ 536c Abs. 1 S. 1 BGB lautet: „Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuz...
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