Experten-Tipp
Betriebskosten: Nicht abgerechnete Betriebskostenpositionen
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 304 von 352
Tipp für Mitglieder
Es ist zulässig, auch jahrelang nicht abgerechnete Betriebskosten zukünftig abzurechnen, sofern im Mietvertrag eine Umlagevereinbarung getroffen wurde.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.02.2008 zugunsten eines Vermieters entschi...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.