Allgemein
Tipp 94 von 382
Tipp für Mitglieder
Alle Bestandteile eines Balkons sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, einige bestimmte Bestandteile sind jedoch sondereigentumsfähig. Die Bestandteile, die sondereigentumsfähig sind, sind nur dann Bestandteil des Sondereigentums, wenn dies in...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Wohnungseigentum
  • Balkon
  • Gemeinschaftseigentum

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend