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Tipp 93 von 352
Tipp für Mitglieder
Alle Bestandteile eines Balkons sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, einige bestimmte Bestandteile sind jedoch sondereigentumsfähig. Die Bestandteile, die sondereigentumsfähig sind, sind nur dann Bestandteil des Sondereigentums, wenn dies in...
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