Experten-Tipp

Mangel: Selbstbeseitigungsrecht des Mieters

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 282 von 369
Tipp für Mitglieder
Bei einem Mangel der Mietsache ist der Mieter zunächst verpflichtet, den Mangel dem Vermieter anzuzeigen. Es ist dann Sache des Vermieters, den Mangel zu prüfen und zu entscheiden, wie der Mangel beseitigt wird. Davon gibt es allerdings eine A...
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