Experten-Tipp

Kündigungserklärung per E-Mail oder Fax

Allgemein
Tipp 7 von 384
Tipp
Für die Kündigung ist nach § 568 BGB die sog. Schriftform vorgeschrieben.

Die Kündigung muss persönlich unterschrieben beim Mieter eingehen (§ 126 BGB). Das bedeutet: Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist rechtlich unwirksam.

Die Kündigung durch die sog. elektronische Form spielt bisher praktisch keine Rolle, da einer E-Mail dann eine sog. qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz beigefügt und der Mieter mit dem entsprechenden Empfang einverstanden sein muss.
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