Experten-Tipp

Steuerrechtliche Nachteile bei Zusatzleistungen

Allgemein
Tipp 64 von 384
Tipp für Mitglieder
Wenn Sie als Vermieter von Wohnraum zusätzliche Leistungen zur Überlassung der Mietsache anbieten (beispielsweise bei Kurzzeitvermietungen), kann das Finanzamt diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifizieren. Dies kann zu finanziellen Nachtei...
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