Experten-Tipp
Steuerrechtliche Nachteile bei Zusatzleistungen
Allgemein
Tipp 60 von 352
Tipp für Mitglieder
Wenn Sie als Vermieter von Wohnraum zusätzliche Leistungen zur Überlassung der Mietsache anbieten (beispielsweise bei Kurzzeitvermietungen), kann das Finanzamt diese als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifizieren. Dies kann zu finanziellen Nachtei...
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