Experten-Tipp

Betriebskosten: Kosten für Erstellung Energieausweis sind nicht umlegbar

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 269 von 404
Tipp für Mitglieder
Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind keine Betriebskosten. Es fehlt bereits an dem Merkmal der laufend entstehenden Kosten. Es handelt sich vielmehr um Verwaltungskosten, die auch sonst nicht umlegbar sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Betriebskosten
  • Energieausweis
  • Umlage

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend