Experten-Tipp
Betriebskosten: Kosten für Erstellung Energieausweis sind nicht umlegbar
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 269 von 404
Tipp für Mitglieder
Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind keine Betriebskosten. Es fehlt bereits an dem Merkmal der laufend entstehenden Kosten.
Es handelt sich vielmehr um Verwaltungskosten, die auch sonst nicht umlegbar sind.
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