Experten-Tipp

Betretungsrecht des Vermieters

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 40 von 384
Tipp
Immer wieder wird stellen unsere Mitglieder die Frage, ob sie auch ohne Einverständnis des Mieters die vermietete Wohnung betreten dürfen.

Ein allgemeines Recht, die Wohnung zu besichtigen, steht dem Vermieter nicht zu, auch dann nicht, um sich etwa alle 2 Jahre einen allgemeinen Eindruck vom Zustand der Wohnung zu verschaffen. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Der Mieter hat das Hausrecht über die Wohnung und darf darüber verfügen, wer die Wohnung wann betreten darf. Der Vermieter benötigt zum Betreten der Wohnung einen berechtigten Grund. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn er angezeigte Mängel begutachten will oder einen begründeten Verdacht hat, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt wird. Ein weiterer Grund liegt vor, wenn er die Wohnung Mietinteressenten zeigen will.

Der Vermieter muss seinen Wunsch rechtzeitig ankündigen, in der Regel also 3 bis 4 Tage vorher, bei Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten sogar bis zu 14 Tage früher.
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