Experten-Tipp

Betriebskosten: Verlängerung der Abrechnungsfrist?

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 276 von 384
Tipp für Mitglieder
Abzurechnen ist immer ein Zeitraum von 12 Monaten. Dies muss nicht das Kalenderjahr sein, sondern kann auch ein anderer Zeitraum, der 12 Monate umfasst, sein. Sofern über den Abrechnungszeitraum keine Vereinbarung getroffen wurde, steht das Bestim...
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