Experten-Tipp

Kündigung: Fristlos durch den Mieter

Ende Mietverhältnis
Tipp 330 von 352
Tipp für Mitglieder
Eine außerordentliche, also fristlose Kündigung, ist nach § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 BGB u. a. möglich, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. ...
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