Experten-Tipp

Mieter darf Fliegengitter anbringen

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 281 von 404
Tipp für Mitglieder
Das Anbringen von Fliegengittern an die Fenster der Mietsache kann vom Vermieter grundsätzlich nicht verboten werden.  Soweit nicht oder nur geringfügig in die Bausubstanz eingegriffen wird, handelt es um sog. mietgemäßen Gebrauch, den der...
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