Experten-Tipp
Mieter darf Fliegengitter anbringen
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 281 von 404
Tipp für Mitglieder
Das Anbringen von Fliegengittern an die Fenster der Mietsache kann vom Vermieter grundsätzlich nicht verboten werden.
Soweit nicht oder nur geringfügig in die Bausubstanz eingegriffen wird, handelt es um sog. mietgemäßen Gebrauch, den der...
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