Experten-Tipp
Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 261 von 352
Tipp für Mitglieder
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nach § 560 Abs. 4 BGB jeweils nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe möglich.
Die „Angemessenheit“ bestimmt sich wie folgt: Der Saldo der Abrechnung, also die auf den Mieter insgesamt...
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