Experten-Tipp

Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 284 von 384
Tipp für Mitglieder
Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nach § 560 Abs. 4 BGB jeweils nach einer Abrechnung auf eine angemessene Höhe möglich. Die „Angemessenheit“ bestimmt sich wie folgt: Der Saldo der Abrechnung, also die auf den Mieter insgesamt...
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  • Betriebskosten
  • Erhöhung
  • Abrechnung
  • § 560 Abs. 4 BGB
  • Vorauszahlungen

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