Experten-Tipp

Kein Sonderkündigungsrecht für Soldaten, Beamte und ähnliche Personen

Ende Mietverhältnis
Tipp 356 von 384
Tipp für Mitglieder
§ 570 BGB in der Fassung vom 01.01.1964 - 31.08.2001 lautete wie folgt:  "Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Falle der Versetzung nach einem anderen Orte das Mietverhältnis in...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Soldat
  • Mietrecht
  • Kündigung
  • Sonderkündigung

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend