Experten-Tipp
Kein Sonderkündigungsrecht für Soldaten, Beamte und ähnliche Personen
Ende Mietverhältnis
Tipp 325 von 352
Tipp für Mitglieder
§ 570 BGB in der Fassung vom 01.01.1964 - 31.08.2001 lautete wie folgt:
"Militärpersonen, Beamte, Geistliche und Lehrer an öffentlichen Unterrichtsanstalten können im Falle der Versetzung nach einem anderen Orte das Mietverhältnis in...
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