Experten-Tipp
Kündigungsbestätigung kann nicht verlangt werden
Allgemein
Tipp 48 von 352
Tipp für Mitglieder
Eine Kündigungsbestätigung ist lediglich eine Gepflogenheit und kann daher rechtlich nicht verlangt werden.
Maßgeblich für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Zustellung an den Vermieter bzw. Mieter. Diese Z...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.