Experten-Tipp
Betriebskosten: Umlage auf den Mieter nicht nach Personenanzahl, wenn kein Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart
Beginn Mietverhältnis
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Tipp für Mitglieder
Die Umlegung der Betriebskosten hat nach dem im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel zu erfolgen. Wenn ein solcher nicht vereinbart ist, werden die Betriebskosten nach gesetzlicher Vorgabe in § 556a BGB nach dem Anteil der Wohnflächen umzulege...
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