Experten-Tipp
Nießbrauch: Vermieterstellung bei Eigentumsübertragung
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 276 von 404
Tipp für Mitglieder
Wenn bei der Grundstücksübertragung und vorhandenem Mietvertrag der Nießbrauch vorbehalten bleibt, stehen nach § 1030 BGB dem Nießbraucher, die Erträge (Mieten) aus der Immobilie zu. Der Nießbraucher bleibt also Vermieter der Eigentumswohnung....
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