Experten-Tipp
Betriebskosten: Änderung bei Nachwuchs
Laufendes Mietverhältnis
Tipp 282 von 385
Tipp für Mitglieder
Wenn Mieter Nachwuchs bekommen, ist die Aufnahme des Kindes in die Mietwohnung selbstverständlich. Dafür bedarf es keiner Erlaubnis des Vermieters. Hintergrund ist, dass Kinder des Mieters und auch der Ehegatte nicht „Dritte“ i.S. des § 540 BGB si...
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