Experten-Tipp
Betriebskosten: Berücksichtigung von Säugling bei Personenschlüssel
Laufendes Mietverhältnis
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Tipp
Bei der Verteilung von Betriebskosten ist der Grundsatz der Umlagegerechtigkeit, der sich aus § 242 BGB herleitet, zu berücksichtigen.
Der Personenschlüssel als Verteilungsmaßstab von Betriebskosten wird meist bei verbrauchsabhängigen Kosten vereinbart.
Da auch für die Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern ein Verbrauch anfällt, entspricht es der Umlagegerechtigkeit auch diese Personen zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich ab der Geburt des Kindes und „Einzug“ in die Wohnung.
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