Experten-Tipp

Minderung: Beginn der Minderungsbefugnis

Allgemein
Tipp 143 von 382
Tipp für Mitglieder
Die Minderungsbefugnis des Mieters beginnt mit dem Auftreten des Mangels, da die Minderung kraft Gesetzes eintritt, ohne dass sich der Mieter gesondert darauf berufen oder die Minderung ankündigen muss. Der Bundesgerichtshof führt dazu etwa in sei...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Minderung
  • Minderungsbefugnis

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend