Allgemein
Tipp 22 von 369
Tipp
Ob eine "Hecke" vorliegt, kann für die nachbarrechtlichen Gesetze der Länder wichtig sein, um Grenzabstände und Wuchshöhe bestimmen zu können.
Eine „Hecke“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25.07.2014 (Az. 12 U 162/13) „eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinander gereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich, der Verbund zu einer wandartigen Formation. Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit auf Grund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird.“.
Das Gericht führt weiter aus, dass es nicht auf die botanische Bezeichnung, sondern auf das äußere Erscheinungsbild ankommt.
Eine „Hecke“ ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25.07.2014 (Az. 12 U 162/13) „eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinander gereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich, der Verbund zu einer wandartigen Formation. Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit auf Grund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird.“.
Das Gericht führt weiter aus, dass es nicht auf die botanische Bezeichnung, sondern auf das äußere Erscheinungsbild ankommt.
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