Experten-Tipp
Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln
Allgemein
Tipp 15 von 339
Tipp
Unter Quotenabgeltungsklauseln sind solche Klauseln zu verstehen, die dem Mieter vor Ablauf von vertraglich vereinbarten Renovierungsfristen zu einer Ausgleichszahlung verpflichteten, etwa wenn der Mieter vorher wieder ausgezogen ist. Aus Sicht des Vermieters hat er die Wohnung dann genutzt ohne Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen.
Diese Klauseln sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vollständig unwirksam, da die finanzielle Belastung für den Mieter nicht absehbar sei. Hier würde außerdem eine Verbindung zu starren Fristen hergestellt, die unzulässig sind, siehe oben.
Der Bundesgerichtshof führt mitUrteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 242/13, aus:
"Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen."
Diese Klauseln sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vollständig unwirksam, da die finanzielle Belastung für den Mieter nicht absehbar sei. Hier würde außerdem eine Verbindung zu starren Fristen hergestellt, die unzulässig sind, siehe oben.
Der Bundesgerichtshof führt mitUrteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 242/13, aus:
"Quotenabgeltungsklauseln benachteiligen den Mieter nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessen und sind daher unwirksam, weil sie von dem Mieter bei Vertragsschluss verlangen, zur Ermittlung der auf ihn im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zukommenden Kostenbelastung mehrfach hypothetische Betrachtungen anzustellen, die eine sichere Einschätzung der tatsächlichen Kostenbelastung nicht zulassen."
Sie haben Fragen?
Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.