Experten-Tipp
Technischer Stand bei Elektroinstallationen
Allgemein
Tipp 14 von 397
Tipp
Der Mieter kann nicht verlangen, dass die Elektrik dem neusten Stand der Technik entspricht. Es gilt der Bestandsschutz.
Das heißt: Die Mietsache ist vertragsgemäß, wenn die Anlagen den Standard erfüllen, der zur Zeit der Errichtung des Hauses galt. Möchte der Mieter etwa einen FI-Schalter installieren lassen, sollte er den Vermieter um Erlaubnis bitten. Dieser darf seine Zustimmung nicht grundlos verweigern.
Das heißt: Die Mietsache ist vertragsgemäß, wenn die Anlagen den Standard erfüllen, der zur Zeit der Errichtung des Hauses galt. Möchte der Mieter etwa einen FI-Schalter installieren lassen, sollte er den Vermieter um Erlaubnis bitten. Dieser darf seine Zustimmung nicht grundlos verweigern.
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