Experten-Tipp

Versterben des Einzelmieters, unbekannte Erben

Allgemein
Tipp 104 von 384
Tipp für Mitglieder
Es ist unklar, ob Erben vorhanden sind. Sie wollen die Wohnung kündigen, zurückerhalten und haben noch Forderungen (Mietzahlungen bis zur Rückgabe, Schäden, usw.). Ihre Forderungen sind gegen den Erben geltend zu machen, § 1958 BGB (Gerichtlich...
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