Experten-Tipp
Kündigung gegenüber einer Erbengemeinschaft
Allgemein
Tipp 147 von 361
Tipp für Mitglieder
Bei einer Erbengemeinschaft ist die Kündigung grundsätzlich allen Erben gegenüber zu erklären. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 10.12.2014 (Az. VIII ZR 25/14) bekräftigt: „…, dass die Kündigung gemäß § 564 BGB gegenüber sämtli...
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