Experten-Tipp

Kündigung gegenüber einer Erbengemeinschaft

Allgemein
Tipp 149 von 384
Tipp für Mitglieder
Bei einer Erbengemeinschaft ist die Kündigung grundsätzlich allen Erben gegenüber zu erklären. Dies hat der Bundesgerichtshof zuletzt mit Urteil vom 10.12.2014 (Az. VIII ZR 25/14) bekräftigt: „…, dass die Kündigung gemäß § 564 BGB gegenüber sämtli...
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