Experten-Tipp

Schönheitsreparaturen: Grundsätzliche Pflicht des Vermieters

Laufendes Mietverhältnis
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Tipp für Mitglieder
Schönheitsreparaturen sind nach dem Grundsatz des § 535 Abs. 1 S. 2 BGB als Aufwendungen zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache grundsätzlich vom Vermieter zu tragen bzw. Durchzuführen: “Der Vermieter hat die Mietsache dem Miete...
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