Experten-Tipp

Zeitmietvertrag: Mieter kann vor Ablauf der Befristung Auskunft verlangen

Ende Mietverhältnis
Tipp 363 von 404
Tipp für Mitglieder
Ihr Mieter kann bei einem Zeitmietvertrag nach § 575 BGB ab vier Monaten vor Ablauf der Befristung vom Ihnen als Vermieter die Auskunft innerhalb eines Monats verlangen, ob der Befristungsgrund noch besteht. Tritt der Grund der Befristung e...
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  • 575 BGB

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