Experten-Tipp

Betriebskosten: Kosten der Wartung einer Hebeanlage als umlagefähige Position

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 39 von 384
Tipp
Maßgeblich ist § 2 Ziffer 3 der Betriebskostenverordnung:

„Betriebskosten im Sinne von § 1 sind: … 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;“.

Bei einer hauseigenen Abwasseranlage fallen also die Kosten der Entleerung, Reinigung und Wartung unter die Nr. 3. Erfasst sind insbesondere Strom- und Wartungskosten.


Die Kosten für eine Reparatur an der Entwässerungsanlage können in keinem Fall als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, § 1 Abs. 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind nach der gesetzlichen Regelung in § 535 Abs. 1 BGB immer vom Vermieter zu tragen.

Ist eine Verstopfung von einem der Mieter verursacht und verschuldet worden, so kann der Vermieter diesen Mieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Hierbei muss der Vermieter beweisen, dass die Verstopfung von einem der Mieter verursacht und verschuldet worden ist. Eine unklare Schadensursache geht zulasten des Vermieters.


Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach § 538 BGB Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, der Mieter nicht zu vertreten hat.


Gerade bei der Nutzung von feuchtem Toilettenpapier kann dies fraglich sein, da solche Produkte oft den Hinweis enthalten, dass sie über die Toilette entsorgt werden können.

  • Betriebskosten
  • Betriebskostenverordnung
  • Hebenanlage
  • Abwasser
  • Umlage

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend