Experten-Tipp

Betriebskosten: Eichkosten als umlagefähige Position

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 311 von 404
Tipp für Mitglieder
Die Eichkosten wurden in der Betriebskostenverordnung (BKVO) ausdrücklich als umlagefähige Betriebskosten ergänzt. Dies gilt sowohl für Wasserzähler (§ 2 Nr. 2 BKVO) als auch für Wärmezähler (§ 2 Nr. 4a BKVO). In der Gesetzesbegründung (Bundesr...
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