Experten-Tipp

Ordentliche Kündigung nach Ausgleich Mietzahlungsverzug?

Ende Mietverhältnis
Tipp 331 von 352
Tipp für Mitglieder
Grundsätzlich kommt eine ordentliche Kündigung nach Ausgleich des Zahlungsrückstands von zwei vollen Monatsmieten noch in Betracht. Beschrieben wird damit also der Fall, dass beispielsweise ein Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten bestand,...
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