Experten-Tipp

Betriebskosten: Wasser-Mehrkosten durch Defekte im Leitungssystem nicht umlegbar

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 248 von 409
Tipp für Mitglieder
Grundsätzlich können nur Kosten, die durch einen Verbrauch seitens der Nutzer verursacht wurden auf die Mieter umgelegt werden. § 1 Abs. 1 BKVO bestimmt, dass Betriebskosten die Kosten sind, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebä...
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