Experten-Tipp

Rückwirkende einvernehmliche Mieterhöhung

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 256 von 399
Tipp für Mitglieder
Die Vereinbarung einer rückwirkenden Mieterhöhung ist durch Vertrag zwischen den Mietparteien möglich. Den Mietvertragsparteien sind ansonsten auch durch § 558 BGB keine Grenzen gesetzt. Die einvernehmliche Mieterhöhung unterliegt daher insb...
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • Mieterhöhung
  • rückwirkend
  • Vergangenheit

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend