Experten-Tipp

Mängelanzeige bei mehreren Mietern in einer Mietsache

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 259 von 399
Tipp für Mitglieder
Mehrere Mieter derselben Mietsache sind sog. Gesamtschuldner mit der Wirkung des § 422 Abs. 1 S. 1 BGB: Die Anzeige eines Mieters wirkt auch für alle anderen Mieter. Es ist daher ausreichend, wenn die Anzeige nur durch einen Mieter erfolgt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diesen Artikel anzusehen.
  • MIeter
  • Mangel
  • Anzeige
  • Mietermehrheit
  • Gesamtschuldner

Sie haben Fragen?

Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung im Mietrecht (ausgenommen Online-Klasse). Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch ohne Wartezeit, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat. Aber auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden.

Telefonische Beratung

Kostenlose Beratung ab Basis-Mitgliedschaft

Mitglieder-Hotline
*deutsches Festnetz
Nichtmitglieder-Hotline
*1,99 €/Min; mobil abweichend