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Tipp 57 von 385
Tipp für Mitglieder
Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen in den jeweiligen Landesbauordnungen normiert. Träger der Einbaupflicht ist grundsätzlich der Eigentümer. § 44 Abs. 7 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz lautet etwa: “In W...
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