Laufendes Mietverhältnis
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Tipp
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, hat der Mieter auf einen Waschmaschinenanschluss keinen Anspruch. Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gehört aber in der Regel zum mietgemäßen Gebrauch.
Soweit bisher aber immer ein Anschluss vorhanden und daher so mitvermietet wurde, besteht ein Anspruch auf einen Anschluss an sich.
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