Experten-Tipp

Zwangsversteigerung: Besonderheiten, insb. § 57a ZVG (Kündigung durch den Ersteher)

Ende Mietverhältnis
Tipp 367 von 404
Tipp für Mitglieder
§ 57a ZVG lautet: "Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist."....
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