Experten-Tipp

Ermächtigung vor Grundbucheintragung

Laufendes Mietverhältnis
Tipp 272 von 404
Tipp für Mitglieder
Die Parteien eines Grundstückskaufvertrages können den Erwerber schon für die Zeit vor dem Eigentumsübergang entsprechend § 185 Abs. 1 BGB ermächtigen, die Rechte des Veräußerers auszuüben, die den Bestand des Vertragsverhältnisses oder dessen wes...
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  • Ermächtigung
  • § 566 BGB
  • Eigentumsübergang
  • Grundbuch

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