Mietminderungstabelle
Das Verzeichnis für Gründe und Höhe einer Mietminderung
Ihr Mieter kürzt Mietzahlungen? In der folgenden Mietminderungstabelle finden Sie eine Auflistung, die verschiedene Richtwerte enthält. Sie können einsehen, welche Mängel eine Mietminderung begründen und in welcher Höhe sie zulässig sind. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Werte nur als Anhaltspunkt dienen und von Fall zu Fall konkret zu prüfen sind. Die Gerichte entscheiden daher teilweise auch ganz unterschiedlich.
Eine Minderung tritt bei Vorliegen eines Mangels automatisch ein und ist nicht davon abhängig, dass der Mieter ein Gestaltungsrecht ausübt. Das Recht zur Mietminderung besteht erst nach Anzeige des Mangels an den Vermieter. Informationen hierzu sowie zur Berechnung der Höhe einer Mietminderung haben wir hier für Sie aufbereitet:
>> Die Berechnung der Höhe einer Mietminderung
Mieter gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie die Minderung zu hoch ansetzen. Eine unberechtigte Minderung führt zum Mietzahlungsverzug. Der Vermieter kann dann bei entsprechend hohem Zahlungsverzug kündigen oder seinen Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen, sofern es zwischen den Parteien zu keiner Einigung kommt.
Eine Minderung tritt bei Vorliegen eines Mangels automatisch ein und ist nicht davon abhängig, dass der Mieter ein Gestaltungsrecht ausübt. Das Recht zur Mietminderung besteht erst nach Anzeige des Mangels an den Vermieter. Informationen hierzu sowie zur Berechnung der Höhe einer Mietminderung haben wir hier für Sie aufbereitet:
>> Die Berechnung der Höhe einer Mietminderung
Mieter gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie die Minderung zu hoch ansetzen. Eine unberechtigte Minderung führt zum Mietzahlungsverzug. Der Vermieter kann dann bei entsprechend hohem Zahlungsverzug kündigen oder seinen Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen, sofern es zwischen den Parteien zu keiner Einigung kommt.
Der eine fristlose Kündigung begründende Zahlungsverzug entfällt nicht wegen fehlenden Verschuldens des Mieters, wenn dieser bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2012 (Az. VIII ZR 138/11)

Mietminderungstabelle
3-5 %
Abwasserleitung
Gelegentliche Verstopfung der Badewanne, Rückfluss in der Toilette, AG Berlin Schöneberg, Urteil vom 31.10.1990, Az. 5 C 72/90.
0-100 %
Asbest
Bis 100 % bei sichtbaren Asbeststaub, LG Dresden, Urteil vom 25.02.2001; 0 % bei Entfernen von Bodenplatten nach dem aktuellen Stand der Technik; LG Berlin, Urteil vom 20.12.2016, Az. 63 S 164/16.
0 %
Asylbewerber
Im Nachbarhaus; Keine Minderung, da das "Ansehen" der Wohngegend hinter dem Asylrecht mit Verfassungsrang zurücktritt, AG Gronau, Urteil vom 21.02.1991, Az. 3 C 288/90.
16 %
Aussicht
Der Ausblick aus dem Wohnzimmer wird zu 40 % verdeckt durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück, AG Köpenick, Urteil vom 03.05.200, Az. 7 C 524/99.
10 %
Baulärm
Eine Baustelle auf dem Nachbargrundstück.
20 %
Baumassnahmen
Abhängig von der Intensität und Dauer der Beeinträchtigung.
20 %
Behördenauflage
Gemietete Räume dürfen nicht als Wohnraum genutzt werden.
10 %
Bordell
Wegen der Möglichkeit von Belästigungen und des Umstands, dass die Haustür nicht verschlossen wird.
1 %
Briefkasten
Briefkasten nicht nutzbar.
0 %
Chemische Reinigung
Bei Beeinträchtigung durch Perchlorethylenkonzentration mit Langzeitwert unter 0,1 mg/cbm Raumluft kann nicht gemindert werden
5 %
Dielen
Knarrende Dielen stellen einen Mangel dar.
15-33 %
Dusche, fehlende Möglichkeit zum duschen
AG Köln WuM 1987, 271: Minderung zwischen 15- 20%; LG Berlin, 18. 12 1990, 64 T 187/90: Kein störungsfreies warmes Duschen, 5%; AG Köln, 28. November 1986, 221 C 85/86: Defekte Dusche 33%
100 %
Elektroanlage
Die gesamte Anlage fällt aus, daher kein Licht, Strom, auch keine Wärme.
0 %
Elektrosmog
Keine Minderung, da keine wissenschaftlich fundierte Grenzwerte vorliegen.
0 %
Fenster
Kein Anspruch auf Einbau isolierverglaster Fenster.
20 %
Feuchtigkeit
Auftreten von Schimmelpilz, schuldhaftes Verhalten des Mieters nicht nachweisbar.
75 %
Garage
Die Garage ist nicht fertiggestellt und mangelbehaftet.
20 %
Garten
Der mitvermietete Garten ist nicht nutzbar.
0 %
Gebrauchsbeeinträchtigungen
0 %
Gemeinschaftseinrichtungen
0 %
Geruch
0-5 %
Haustür
LG Berlin, 27. Oktober 2006, 63 S 186/06: 0% bei schwergängig schließender Haustür; AG Köln, 28. Oktober 1976, 153 C 3201/76 : 5% Minderung bei Nichtverschließbarkeit der Haustür
15 %
Heizung
Abhängig von der Heizperiode und der noch gegebenen Beheizbarkeit der Mieträume
0 %
Instandhaltung
0 %
Kinderlärm, S. Lärm
0 %
Konkurrenzschutz
15 %
Lärm
Abhängig von der Intensität und Dauer der Beeinträchtigung
0 %
Mitmieter
0 %
Mobilfunk
0 %
Neubaufeuchte
0 %
Neubauunfertigkeiten
0 %
Optische Nachteile
0 %
Parkplatz
0 %
Planvermietung
0 %
Sanitär, S.A. Bad
0 %
Schmutz, S.A. Verschmutzung
0 %
Sicherheit
5 %
Tauben
Verunreinigung des Balkons
0-15 %
Terrasse
Fehlende Nutzbarkeit in den Sommermonaten 15 %: AG Eschweiler, Urteil vom 19.05.1994, Az. 5 C 114/94; In den Wintermonaten 0 %: OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007, Az. 12 U 34/07
0 %
Treppenhaus
0 %
Trinkwasser
0 %
Trittschall
100 %
Trocknungsgeräte im Wohnraum
... nach Feuchtigkeitsschaden. Minderung bis zu 100 % wegen Lärm und Wärme. Z.B. AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az: 109 C 256/07
5-15 %
TV- und Radioversorgung
Fehlende Versorgung mit Radio- und Fernsehprogrammen, soweit Vermieter Verpflichtung übernommen hat. AG Dortmund, Urteil vom 08.10.2019, Az. 425 C 5770/19 Sch
0 %
Umsatzbussen
0 %
Umsatzzusagen
0 %
Umweltgifte
0 %
Verschmutzung, S.A. Schmutz
50 %
Warmwasser
Abhängig von der Temperatur und der Verfügbarkeit
3 % %
Wasserfleck (getrocknet) an Wand
"Ein abgetrockneter Wasserfleck in der beschriebenen Größe rechtfertigt eine Minderung in Höhe von 3%.", Landgericht Berlin, 20.07.2009, Aktenzeichen 67 S 483/08
0 %
Wasserschaden
Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung
0 %
Wohnfläche

Allerdings: Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel angezeigt haben, damit das Minderungsrecht besteht, vgl. § 536c Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB.